Erhaltungsbeitrag Wasser

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt0,15 € pro m2

Die Gemeinde hat dem Eigentümer eines Grundstücks, das als Bauland gewidmet, jedoch nicht bebaut ist, jährlich einen Erhaltungsbeitrag vorzuschreiben.

Die Verpflichtung zur Entrichtung des Erhaltungsbeitrages besteht ab dem 5. Jahr nach der Vorschreibung des entsprechenden Aufschließungsbeitrages -

erstmalige Vorschreibung 2006