Erhaltungsbeitrag Kanal

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt0,33 € pro m2

Die Gemeinde hat dem Eigentümer eines Grundstückes, das als Bauland gewidmet ist, jedoch nicht bebaut ist, jährlich einen Erhaltungsbeitrag vorzuschreiben.

Die Verpflichtung zur Entrichtung des Erhaltungsbeitrages entsteht ab dem fünften Jahr nach der Vorschreibung des entsprechenden Aufschließungsbetirages -

erstmalige Vorschreibung 2006 .