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Information über die verschiedenen Familien-Fördermöglichkeiten des Landes Oberöstereich – alle Infos unter: www.familienkarte.at Schulbeginn-Hilfe des Landes OÖ Antrag - Wo: Familienreferat des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720-11192, 11610 Antrag - Wann: spätestens bis Ende des neuen Schuljahres Höhe: der Zuschuss beträgt einmalig pro Kind 100,-- Euro Voraussetzungen: - Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden - Erstmaliger Eintritt in die Pflichtschule Schulveranstaltungs-Hilfe des Landes OÖ Antrag - Wo: Familienreferat des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720-11192, 11610 Antrag - Wann: bis spätestens 3 Monate nach Ende des laufenden Schuljahres Höhe: der Zuschuss beträgt pro Kind 100,-- Euro Voraussetzungen: - Besuch einer oberösterreichischen Pflichtschule - Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden - Die Dauer der Schulveranstaltungen muss in Summe 8 Tage betragen - Bestätigung über die Teilnahme von mindestens zwei Kindern an Schulveranstaltungen im selben Jahr Kinderbetreuungsbonus NEU Antrag - Wo: Familienreferat des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720-11192, 11610 Antrag - Wann: Anträge können ab Vollendung des 3. Lebensjahres gestellt werden Höhe: der KBB beträgt jährlich pro Kind 700 Euro Voraussetzungen: - für das Kind wird für mindestens 2 Monate vor Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres der Gratiskindergarten nicht in Anspruch genommen - ist auf EU-Bürger beschränkt Familienkarte des Landes OÖ Antrag - Wo: Familienreferat des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720-11550, 16263 Antrag - Wann: jederzeit, ab Geburt des 1. Kindes Höhe: zahlreiche Vergünstigungen im Freizeitbereich Voraussetzungen: - für mindestens 1 Kind wird Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bezogen - von ausländischen Staatsbürgern ist der Nachweis eines Aufenthaltstitels anzuschließen - Antragsformular muss vom Gemeindeamt bzw. Magistrat bestätigt werden OÖ. Wintersportwoche Antrag - Wo: Antrag ist von den Schulen im Familienreferat des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, zu stellen; Tel. 0732/7720-11192, 11610 Antrag - Wann: bis spätestens 6 Wochen vor Antritt der Wintersportwoche (von den Schulen) Höhe: die Eltern der von den Schulen namhaft gemachten Teilnehmern bekommen einen Gutschein übermittelt, der eine kostenlose Liftkarte für die Dauer des Schulschikurses gewährleistet Voraussetzungen: - Wintersportwoche findet in einem OÖ Schigebiet statt - Mindestausmaß von 4 aufeinander folgenden Tagen (ganztägig) Elternbildungsgutscheine des Landes Oberösterreich Antrag - Wo: Familienreferat des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720-11181, 11831 Antrag - Wann: werden automatisch bei Neuantrag der Familienkarte bzw. zum 3., 6. Und 10. Geburtstag eines Kindes zur Verfügung gestellt Höhe: Gutscheine können bei zahlreichen Veranstaltungen zum Thema „Eltern-Kind-Beziehung" und „Partnerbeziehung“ eingelöst werden Voraussetzungen: - Besitz der OÖ Familienkarte Gratis-Unfallversicherung für den Arbeitsplatz „Haushalt und Familie“ des Landes OÖ Antrag - Wo: Familienreferat des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720-11831, 11832 Antrag - Wann: automatisch mit Erhalt der Familienkarte Höhe: - der Kostenersatz für eine außerfamiliäre Haushaltshilfe beträgt bis zu 40 Euro pro Tag - bei Unfallinvalidität 18.500 Euro, bei Unfalltod 7.500 Euro Voraussetzungen: - betreuende/r Mutter/Vater eines Kindes unter 3 Jahren ist am Arbeitsplatz „Haushalt und Familie“ tätig - bei Weiterversicherung nach dem 3. Lebensjahr beträgt die Jahresprämie 3,60 Euro Kinderunfallversicherung des Landes OÖ Antrag - Wo: Familienreferat des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720-11831, 11832 Antrag - Wann: automatisch mit Erhalt der Familienkarte Höhe: - Unfall- bzw. Bergekosten (inkl. Hubschrauberbergung weltweit): 3.000 Euro - bei Unfallinvalidität 37.000 Euro, bei Unfalltod 6.000 Euro - Folgen von Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene FSME und Borreliose - Begleitkosten im Spital bis zu 1.000 Euro Voraussetzungen: - Hauptwohnsitz der Familie in Oberösterreich - das Kind muss in der OÖ Familienkarte eingetragen sein Familienurlaubszuschuss des Landes OÖ Antrag - Wo: Abt. Jugendwohlfahrt Land OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720-15208, 15209 Antrag - Wann: der Antrag muss spätestens drei Wochen vor Urlaubsantritt eingebracht werden Höhe: die Höhe richtet sich nach dem gewichteten Pro-Kopf-Familieneinkommen Voraussetzungen: - Ehepaare (auch Pflegeeltern) und Alleinerzieher mit mindestens drei Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird bzw. mit zwei Kindern, wenn für eines erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird - Österreichische Staatsbürgerschaft und der Hauptwohnsitz in Oberösterreich - der Urlaubsort muss in Österreich liegen Mutter-Kind-Zuschuss des Landes OÖ Antrag - Wo: Abt. Gesundheit des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720-14910 Antrag - Wann: muss innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 2. bzw. 5. Lebensjahres gestellt werden Höhe: gesamt 370 Euro; dieser Betrag wird in zwei Raten à 185 Euro ausbezahlt; nach Vollendung des 2. Lebensjahres und nach Vollendung des 5. Lebensjahres Voraussetzungen: - das Kind muss ab dem 1.1.2002 geboren sein - die termingerechte Durchführung aller im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen und Impfungen - der Hauptwohnsitz des Antragstellers und des Kindes muss zum Zeitpunkt des Ansuchens seit einem Jahr in Oberösterreich sein Familienbeihilfe des Bundes Antrag - Wo: Wohnsitzfinanzamt Antrag - Wann: ' nach der Geburt Höhe: gestaffelt nach Alter und Zahl der Kinder: bis 3 Jahre (€ 105,40); 3-10 Jahre (€ 112,70); 11-19 Jahre (€ 130,90); 20-26 Jahre (€152,70); monatliche Erhöhungsbeiträge: für das 2. Kind (€ 12,80), für das 3. Kind (€ 35,00); ab dem 4. Kind (€ 50,00), Zuschlag für jedes erheblich behinderte Kind € 138,30 Voraussetzungen: - Österreichische Staatsbürger: Wohnsitz des/der Antragstellers/in im Inland; - Ausländische Staatsbürger: Wohnsitz in Österreich und seit mind. 3 Monaten aufrechtes Dienstverhältnis mit Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung; Zuverdienstgrenze des Kindes ab Vollendung des 18. Lebensjahres pro Kalenderjahr € 9.000,00 Kinderabsetzbetrag Antrag - Wo: Wohnsitzfinanzamt Antrag - Wann: kein gesonderter Antrag erforderlich Höhe: € 58,40 pro Kind monatlich Voraussetzungen: Anspruch auf Familienbeihilfe des Bundes, Auszahlung automatisch mit Familienbeihilfe des Bundes Alleinerzieherabsetzbetrag Antrag - Wo: im Rahmen der Arbeitnehmer/innenveranlagung, der Einkommensteuererklärung bzw. mit gesondertem Antrag beim Wohnsitzfinanzamt Antrag - Wann: nach Ablauf des Kalenderjahres Höhe: € 494,00 jährlich bei einem Kind; € 669,00 bei 2 Kindern. Für jedes weitere Kind erhöht er sich um € 220,00 Voraussetzungen: Steuerpflichtige mit mindestens 1 Kind, die länger als 6 Monate im Jahr nicht in Ehe oder Lebensgemeinschaft leben Alleinverdienerabsetzbetrag Antrag - Wo: im Rahmen der Arbeitnehmer/innen-veranlagung Antrag - Wann: nach Ablauf des Kalenderjahres Höhe: gleich wie Alleinerzieherabsetzbetrag Voraussetzungen: allein verdienende verheiratete oder in Partnerschaft lebende Steuerpflichtige, die weniger als 6 Monate getrennt wohnen und a) deren (Ehe-)Partner/in jährliche Einkünfte von max. € 6.000,00 und für zumindest 1 Kind für mindestens 7 Monate Familienbeihilfe bezog bzw. b) deren (Ehe-)Partner/in jährliche Einkünfte von max. € 2.200,00 bezog, wenn für ein Kind mindestens 7 Monate Familienbeihilfe bezogen wurde. Kinderbetreuungsgeld des Bundes Antrag - Wo: jener Krankenversicherungsträger, bei dem der/die Antragsteller/in (mit)versichert ist oder zuletzt (mit)versichert war Antrag - Wann: gebührt auf Antrag, frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes Höhe: Variante 30+6: Ein Elternteil bis zum max. 30. Lebensmonat des Kindes; der zweite Elternteil noch max. 6 weitere Monate: rund € 436 im Monat. Variante 20+4: rund € 624 im Monat; Variante: 15+3: rd. € 800,00 im Monat; Variante 12+2: 80% vom bisherigen Bezug (mind. 1.000 Euro/max. € 2.000 im Monat) Voraussetzungen: Anspruch auf Familienbeihilfe des Bundes, gemeinsamer Haushalt mit dem Kind; Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen; Zuverdienst bis € 16.200,-- brutto jährlich; Achtung: Kündigungsschutz maximal bis zum 2. Geburtstag Schul- und Heimbeihilfe des Bundes Antrag - Wo: Landesschulrat für OÖ, Sonnensteinstr. 20, 4040 Linz; Tel. 0732/7071-2211, 2232; Anträge liegen in den Schulen auf Antrag - Wann: bis Ende des Kalenderjahres, in dem das betreffende Schuljahr beginnt; Höhe: Schulbeihilfe: bis zu € 1.130 jährlich; Heimbeihilfe: bis zu € 1.380 jährlich Voraussetzungen: soziale Bedürftigkeit; Klasse darf nicht wiederholt werden; Österreichische Staatsbürgerschaft, Flüchtling oder EWR-Bürger
Familienförderungen des Landes Oberösterreich Auch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Sektion II, Franz-Josefs-Kai 51, 1010 Wien bietet zahlreiche Familien-Förderungen an: Eine übersichtliche Darstellung aller Angebote bietet die Broschüre „Kinder brauchen Liebe und … - Familienförderung in Österreich“. Die Broschüre ist kostenlos im Marktgemeindeamt erhältlich! Infos unter: www.bmwfj.gv.at oder Tel.: 0800/240 262 (zum Nulltarif aus ganz Österreich)
23.01.2012
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