Kundmachung Voranschlag 2020

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Voranschlag für das Finanzjahr 2020- Auflage;

K U N D M A C H U N G

Im Sinne des § 76 Abs. 3 der o. ö. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Gemeindevoranschlag über die Einnahmen und Ausgaben der Marktgemeinde Engelhartszell im Jahr 2020 von heute an durch zwei Wochen, das ist bis zum 29. Jänner 2020, im Marktgemeindeamt aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.

Etwaige Erinnerungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Marktgemeindeamt Engelhartszell eingebracht werden.

  • Veröffentlicht: 23. Jänner 2020

23.01.2020 10:23