Kundmachung Entwurf Nachtragsvoranschlag 2021

Foto für Kundmachung Voranschlag 2020

Entwurf Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2021 - Auflage;

K U N D M A C H U N G

Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Nachtragsvoranschlag der Markgemeinde Engelhartszell für das Jahr 2021 von heute an eine Woche, das ist bis zum 2. September 2021, im Marktgemeindeamt Engelhartszell zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann. Der Entwurf ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.engelhartszell.at abrufbar.

Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.


NVA_2021_08_24.pdf (6.54 MB)

MFP_NVA_2021_08_24.pdf (4.24 MB)

  • Veröffentlicht: 25. August 2021

25.08.2021 07:00