EINGESCHRÄNKTER PARTEIENVERKEHR
Persönliche Behördengänge sind derzeit
nur nach vorhergehender Terminvereinbarung
Dienstags, 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr und
Freitags von 08:00 – 12:00 Uhr
möglich.
Covid19_-_Eingeschränkter_Parteienverkehr.pdf (0.41 MB)