Auflage - Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2022
Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Engelhartszell in der am 9. Dezember 2021 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2022 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt. Der Gemeindevoranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden.
Kundmachung_Genehmigung.pdf (0.23 MB)
Voranschlag_2022.pdf (6.44 MB)
MFP_2022_-_2026.pdf (3.5 MB)