25.08.2021 07:00
Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Nachtragsvoranschlag der Markgemeinde Engelhartszell für das Jahr 2021 von heute an eine Woche, das ist bis zum 2. September 2021 ... (bitte lesen Sie weiter)