Zur praxisgerechten, energetischen Bewertung eines Gebäudes, auch der Betriebskosten und der betriebsbedingten Schadstoff-Emissionen ist der zu erwartende Energie- bzw. Brennstoffbedarf für die Wärme- und Stromversorgung eines Gebäudes auszuweisen. Der Energieausweis erfolgt über Energiekennzahlen, die sich auf den Heizwärmebedarf – den daraus abzuleitenden Energie- und Brennstoffbedarf sowie den Energiebedarf für die Warmwasserbereitung, elektrische Geräte und Beleuchtung beziehen. |