Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. 

Bitte mitbringen: 

Geburtsurkunde des Verstorbenen,

Staatsbürgerschaftsnachweis,

falls verheiratet: Heiratsurkunde,

falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß

Meldenachweis des Verstorbenen

Beim Standesamt fallen derzeit € 86,00 an Gebühren an!
(€ 76,70 Totenbeschaugebühr, € 9,30  an Gebühren für die Ausstellung einer Sterbeurkunde)

Zuständig