Informationen der Marktgemeinde zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern

Feuerwerk-Müll bitte entsorgen!

Gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten! 
(die Kategorien F3 und F4 dürfen ohnehin nur von professionellen Firmen mit Genehmigung durch die BH abgeschossen werden)! 

Die Marktgemeinde ersucht um Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen!    

Auszug aus dem Pyrotechnik-Gesetz 

  1. Privatpersonen dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 abschießen. F1 für Personen ab 12 Jahren und F2 (auch S1, also pyrotechnische Sätze, von denen nur geringe Gefahr ausgeht) für Personen ab 16 Jahren. (Für F3 und F4 ist ein Pyrotechnik-Ausweis erforderlich)
  2. Kategorie F1: Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, …
  3. Kategorie F2: Doppelschläge, Knallfrösche, Baby-Raketen, … sowie Kategorie S1
  4. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist grundsätzlich   verboten, insbesondere in der Nähe von Altersheimen, Kirchen, Tankstellen, …. dies trifft in Engelhartszell im speziellen auf die gesamte Stiftstraße zu
  5.  Bei Übertretung dieser Verbote drohen empfindliche Strafen (bis 3.600 Euro Verwaltungsstrafe, zuzügl. Schadensersatzansprüchen und strafrechtlichen Folgen!

Die richtige Entsorgung von Feuerwerkskörpern

Feuerwerkskörper, Silvesterknaller und Böller fallen unter das Pyrotechnikgesetz und dürfen im ASZ nicht übernommen werden! Leere Feuerwerksbatterien und abgefeuerte Raketen, gehören daher in die Restabfalltonne. Im Sinne des Tier- und Umweltschutzes, kaufen Sie bitte nur so viele Böller, wie Sie am Silvesterabend tatsächlich verbrauchen können.

Die Marktgemeinde Engelhartszell ersucht um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen!

13.12.2023 09:00