Kundmachung Nachtragsvoranschlag 2023

22.09.2023 07:00

Wappen

Kundmachung

Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Nachtragsvoranschlag der Markgemeinde Engelhartszell für das Jahr 2023 von heute an eine Woche, das ist bis zum 26. September 2023, im Marktgemeindeamt Engelhartszell zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann. 

Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.


Kundmachung_Auflage_NVA.pdf (0.23 MB)

NVA_2023_2023_09_13.pdf (7.78 MB)

NVA_MFP_2023_2027_2023_09_13.pdf (3.49 MB)

22.09.2023 07:00