Informationsdienst-10-2020

30.03.2020

LIEBE ENGELHARTSZELLERINNEN, LIEBE ENGELHARTSZELLER

Aus aktuellem Anlass melde ich mich heute bei euch! 

Wie ihr sicherlich den Medien entnehmen konntet oder anderweitig erfahren habt, gab es im Seniorenwohnheim St. Bernhard eine auswärtige Mitarbeiterin, die positiv auf das Coronavirus Covid-19 getestet wurde. 

Wir wünschen ihr und ihrer Familie auf diesem Weg alles Gute und eine rasche und vollkommene Genesung!

Alle Personen in ihrem unmittelbaren Umfeld wurden getestet und ich darf mitteilen, dass die Ergebnisse alle negativ waren und somit Engelhartszell derzeit keine CORONA-VIRUS infizierten Einwohner/innen hat!

Damit dies so bleibt, ersuche ich eindringlich, dass ihr euch auch weiterhin an die seit Montag, 30.03. aktualisierten Ausgangsbeschränkungen haltet:

 

Es gibt nur vier Ausnahmen, warum man nicht zu Hause ist: 

1. Zwingend notwendige Berufsausübung -> Neuerung: gefährdete vom Gesundheitsministerium definierte Gruppen müssen im Homeoffice tätig sein oder verpflichtend freigestellt werden. Den Arbeitgebern werde diese Maßnahme abgegolten! Informationen an die betroffenen Unternehmen werden so rasch wie möglich erfolgen!

2. Dringende Besorgungen wie Lebensmittel oder Medikamente -> Neuerung: zum Eigenschutz und zum Schutz der Mitarbeiter/innen sind beim Einkauf im Lebensmittelgeschäft verpflichtend Mund-Nasen-Schutzmasken zu tragen. Diese werden voraussichtlich ab Mittwoch (1.4.) zur Verfügung stehen und gratis vor Betreten der Geschäfte verteilt. Wer selber eine Maske hat, darf diese natürlich verwenden. Es spricht nichts dagegen, diese Masken auch im öffentlichen Raum zu tragen. Die Maske kann vor Tröpfchen-Übertragungen bei Husten schützen, aber der wirksamste Schutz gegen das CORONAVIRUS ist mehrmals am Tag: Hände waschen!

3. Hilfe für Menschen, die diese benötigen 

Der Zustellservice für die ältere Bevölkerung wird von Gemeinde und FF Engelhartszell weiter aufrecht erhalten. Wer eine Zustellung zur Deckung der wichtigen Grundbedürfnisse „Essen, Trinken, Hygiene und Medikamente“ benötigt, wendet sich bitte an das Marktgemeindeamt: Tel. 07717/8055 (Mo-Fr: 8-12, Mo, Di und Do auch: 14-16 Uhr)

4. Ein kurzer Aufenthalt im Freien, z.B. zum Spazieren oder Gassi gehen 
Sich alleine oder nur mit im Haushalt lebenden Personen kurz im Freien aufzuhalten, wobei auch dann ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter einzuhalten ist, ist erlaubt!

-> Neuerung: Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen: Das Nichteinhalten des Mindestabstandes zwischen zwei und mehreren Personen, wird konsequent bestraft: Da es noch immer eine kleine Zahl von Menschen gibt, die die Gefährlichkeit des Covid-19-CORONA-Virus nicht erkennen oder sogar leugnen und sich daher nicht an die vorgegebenen Maßnahmen halten, werden die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt! 

Ab Mittwoch werden alle Polizisten in Österreich mit Mund- und Nasenschutz im Außendienst tätig sein. Wer nach polizeilicher Abmahnung sein Fehlverhalten nicht umgehend einstelle, „wird konsequent angezeigt“.

Euer Bürgermeister Roland Pichler

Weitere Infos:

-ASZ im Bezirk Schärding ab 3. April wieder geöffnet

- Verbrennen von biogenen und nicht biogenen Materialien im Freien verboten 

Informationsdienst-10-2020.pdf (263 KB) - .PDF